Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 ratifiziert und damit geltendes Recht in Deutschland.
Sie steht für Inklusion.
Inklusion meint die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf/Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen – unabhängig von Alter, Geschlecht, kulturellem Hintergrund oder Behinderung.
Als ein lebendiger Veränderungsprozess verändert der Inklusionsgedanke fundamental die Rolle der Mitarbeitenden, die zukünftig zu Gestaltern einer „Beteiligungskultur“ für Menschen mit und ohne Handicap innerhalb eines Gemeinwesen werden.
Die dazu benötigten Kompetenzen finden sich in inklusiven pädagogischen Ansätzen, die Vielfalt wertschätzen, Chancen zur Partizipation stärken und Ressourcen zur Entfaltung von Lebensqualität entdecken.
Informationen
finden Sie unter fogendem Link Was ist die UN Konvention?